Hilfe, ich bin ein Whistleblower! Tipps für Ihre Meldung

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie effektiv Missstände melden können, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

Moritz Homann
Auf einen Blick

Sie haben bei der Arbeit etwas gesehen, das gegen das Gesetz oder ethische Normen verstößt. Doch was nun? Hier beginnt für potenzielle Hinweisgeber (im Englischen auch Whistleblower genannt) oftmals ein Dilemma. Einerseits ist es ehrenhaft, auf Missstände hinzuweisen und so zur Verbesserung des eigenen Unternehmens beizutragen. Andererseits ist die Angst groß, dass man als Hinweisgeber dadurch negative Konsequenzen am Arbeitsplatz erfahren muss. In diesem Artikel erklären wir, was Sie bedenken sollten, bevor Sie Informationen offenlegen und wohin Sie sich wenden können, um Unterstützung zu erhalten.

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Warum Hinweisgeber Missstände melden?

Viele Hinweisgeber möchten das Richtige tun. Sie bemerken Fehlverhalten oder Missstände im Unternehmen und fühlen sich in der Pflicht, die Dinge in Ordnung zu bringen.

Durch Skandale wie LuxLeaks, Panama Papers oder Cambridge Analytica stehen Hinweisgeber immer häufiger im Zentrum der medialen Aufmerksamkeit und konnten dadurch ihre gesellschaftliche Anerkennung drastisch verbessern. Skandale wie diese haben außerdem dazu geführt, dass es sich die Gesetzgebung auf die Fahne geschrieben hat, Hinweisgebern einen größeren Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen zu gewährleisten – ein Beispiel dafür ist die EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie.

Manchmal erhalten Hinweisgeber sogar finanzielle Belohnungen. Dies wird vor allem in den USA der Fall, wo Hinweisgeber Boni vom Staat bekommen können, wenn sie Informationen zu Betrug oder finanziellem Fehlverhalten offenlegen.

Welche Art von Missbrauch können Hinweisgeber melden?

Hinweisgeber weisen meist auf Verstöße gegen ein bestimmtes Gesetz hin, so zum Beispiel Straftaten, Diskriminierung oder Beweise für die Vertuschung von Missständen.

Die Gesetzgebung einzelner Länder bestimmt, ob und unter welchen Umständen ein Whistleblower Schutz erhält. EU-Länder waren dazu verpflichtet, die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen in nationales Recht umzusetzen. Diese Richtlinie schützt Whistleblower, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht aufdecken, zum Beispiel Steuerbetrug, Geldwäsche oder Verstöße gegen öffentliche Verträge, die Produkt- und Verkehrssicherheit, den Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit sowie den Verbraucher- und Datenschutz (obwohl die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, dies auch auf Verstöße gegen innerstaatliches Recht auszuweiten).

Whistleblowing ist etwas anderes als eine Beschwerde am Arbeitsplatz. Eine Beschwerde ist eine Angelegenheit von persönlichem Interesse und hat keine Auswirkungen auf die breite Öffentlichkeit. Viele Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitern jedoch, Beschwerden am Arbeitsplatz über ihre internen Hinweisgebersysteme zu melden.

Können sich Hinweisgeber an die Öffentlichkeit wenden und dennoch geschützt sein?

Generell ziehen es Gesetzgeber vor, dass Hinweisgeber Fehlverhalten entweder intern oder bei einer vorgeschriebenen Organisation melden. In der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie, dem Hinweisgeberschutzgesetz, ist festgelegt, dass Hinweisgeber wählen können, ob sie einen Vorfall zunächst intern im Unternehmen oder einen Hinweis bei der externen Meldestelle abgeben. Wird auf eine solche Meldung hin nichts unternommen, oder hat der Hinweisgeber Grund zu der Annahme, dass ein öffentliches Interesse besteht, kann er sich auch direkt an die Öffentlichkeit wenden. Er ist in all diesen Fällen geschützt.

Was muss ich bedenken, bevor ich einen Hinweis abgebe?

Sie haben etwas erfahren, das Sie offenlegen möchten. Welche Schritte müssen Sie unternehmen, um sicherzustellen, dass Sie die Angelegenheit auf die richtige Weise zur Sprache bringen und dass Sie jederzeit geschützt sind?

1. Informieren Sie sich darüber, welche gesetzlichen Schutzmaßnahmen gelten

Wissen ist Macht und die Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern sind von Land zu Land unterschiedlich. Das Gesetz informiert Sie darüber, wie Sie auf die richtige Art und Weise Missstände melden können – was Sie wie, wem und bis wann melden können – und unter welchen Umständen Sie geschützt sind. Die EU-Mitgliedstaaten waren zwar verpflichtet, die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen in nationales Recht umzusetzen und die meisten Länder haben dies auch bereits durchgeführt. Allerdings sind die nationalen Gesetze unterschiedlich, manche garantieren nur einen Mindeststandard, andere Gesetze gehen über die Richtlinie hinaus. 

2. Prüfen Sie die Verfahren und Meldewege des Unternehmens

Als nächsten Schritt sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen über eigene Hinweisgeberrichtlinien und einen internen Meldeweg verfügt. Sofern Sie keinen berechtigten Zweifel an der Effektivität dieser Prozesse haben, sind die unternehmensinternen Meldekanäle zunächst die beste Anlaufstelle für Ihre Meldung. Die Whistleblowing-Richtlinien eines Unternehmens sollte einen klaren Leitfaden zum internen Meldeverfahren geben, zeigen, wie man ein Anliegen vorbringt, die Arten von Anliegen definieren, die vorgebracht werden können, und den rechtlichen Schutz bzw. mögliche Einschränkungen darlegen.

3. Überlegen Sie anonym zu bleiben

In vielen Rechtsordnungen sind Unternehmen verpflichtet, die Identität ihrer Hinweisgeber vertraulich zu behandeln. In vielen Fällen können sich Hinweisgeber jedoch dafür entscheiden, anonym zu bleiben – auch gegenüber der Person, die für die Bearbeitung des Falls zuständig ist. Einige Unternehmen verfügen über digitale Systeme, die Nachrichten zwischen dem Hinweisgeber und dem Sachbearbeiter verschlüsseln, so dass der Hinweisgeber wirklich anonym bleiben kann, aber gleichzeitig eine weiterführende Kommunikation möglich ist.

4. Überlassen Sie weiterführende Ermittlungen Anderen

Die Aufgabe eines Whistleblowers ist es, zu berichten, nicht zu ermitteln. Bleiben Sie bei den Fakten. Übertreiben Sie nicht und erheben Sie keine unbegründeten Anschuldigungen. Wenn Ihre Meldung zu einer Untersuchung oder einem gerichtlichen Prozess führt und für falsch befunden wird, könnten Sie Ihre vertrauenswürdig einbüßen oder sich im Extremfall strafbar machen. Außerdem könnten die vom Hinweisgeber durchgeführten Ermittlungen dazu führen, dass Verdächtige Wind von der Meldung bekommen und die anschließenden internen Ermittlungen untergraben werden.

5. Suchen Sie sich bei Bedarf Hilfe

Es gibt viele Gründe, warum es sowohl für den Whistleblower als auch für das Unternehmen von Vorteil ist, die Angelegenheit intern zu regeln. Wenn Ihr Unternehmen jedoch keine Maßnahmen ergreift oder wenn Sie den Verdacht haben, dass etwas vertuscht wird, ist es in Ordnung, Ihre Bedenken zu äußern. Wenn Sie daraufhin Repressalien erleiden, sollten Sie eine unabhängige Rechtsberatung in Betracht ziehen oder sich an eine Hilfsorganisation wenden, die Ihnen helfen kann. Seien Sie sich nur bewusst, dass dies ein langer Weg ist — Durchhaltevermögen und ein Unterstützungsnetzwerk sind ein Muss, und möglicherweise müssen Sie auf diesem Weg zusätzliche finanzielle Mittel in Anspruch nehmen.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Unterstützung brauche?

Möglicherweise haben Sie Fragen zum Gesetz oder Sie sehen sich aufgrund Ihrer Meldung ungerechter Behandlung und Repressalien ausgesetzt. An wen Sie sich wenden können, um Unterstützung zu erhalten? Wir haben weiter unten eine Liste von Organisationen zusammengestellt, die Sie unterstützen können.

Haben wir weitere Meldestellen vergessen? Schicken Sie uns eine E-Mail an contact@eqs.com

Europa

Deutschland

Whistleblower-Netzwerk e.V.

Estland 

Transparency Estonia

Frankreich

La Maison des Lanceurs d’Alerte und Alertes.me

Irland

Transparency International Ireland

Italien

Transparency International Italia

Serbien 

Pištaljka (“The Whistle”)

Tschechische Republik

Oživení

Vereinigtes Königreich

Protect und ACAS (kostenlos, unparteiische Beratung über Rechte am Arbeitsplatz, Vorschriften und bewährte Verfahren)

Nord & Zentral Amerika

Süd Amerika

Kontinentweit

Poder

 

Afrika

Süd Afrika

Asien

Indien 

Commonwealth Human Rights Initiative

Japan

Information Clearinghouse Japan

Süd Korea

Transparency International Korea

 

Australasia

International

Whistleblowing Report

Umfassende Studie über Whistleblowing in europäischen Unternehmen

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Moritz Homann
Managing Director Corporate Compliance | EQS Group
Moritz Homann is responsible for the department of Corporate Compliance products at EQS Group. In this function, he oversees the strategic development of digital workflow solutions tailored to meet the needs of Compliance Officers around the world.
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