Hinweisgeberschutz für Behörden, Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Erfahren Sie in unserem kostenlosen White Paper, auf welche rechtlichen Anforderungen sich Kommunen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen vorbereiten müssen. Außerdem erhalten sie praxisnahe Tipps, wie Sie den richtigen Hinweisgeberkanal für Ihre Organisation auswählen und diesen effizient implementieren und kommunizieren.

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet Behörden, Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner oder mehr als 50 Mitarbeitenden und gemeinnützige Organisationen dazu, ein Meldesystem (auch: Hinweisgebersystem) einzurichten. Seit Dezember 2021 sind die Vorgaben der EU-Richtlinie unmittelbar wirksam für juristische Personen des öffentlichen Rechts — unabhängig davon, ob es bereits ein nationales Gesetz zur Richtlinie (vgl. deutsches Hinweisgeberschutzgesetz oder österreichisches Whistleblowinggesetz) gibt oder nicht. Für den öffentlichen Sektor besteht deshalb dringender Handlungsbedarf.

Inhalt des White Papers:

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