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Expertenleitfaden: Whistleblowing-Gesetze in der Europäischen Union
Ein Blick auf die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten
Inhalte dieses White Papers:
- Überblick über die Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie
- Nationale Whistleblowing-Gesetze in der EU
- Umsetzungsstatus der EU-Whistleblowing-Richtlinie nach Ländern
- Tipps zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
- Speak-Up-Kultur: Wie geht das?
- Einführung eines Hinweisgebersystems
Rechtslage im August 2022, Änderungen vorbehalten. Dieses Dokument wird entsprechend aktualisiert werden.
Im April 2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die einen einheitlichen Schutz für Whistleblower bieten soll. Nach einer vorläufigen Einigung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament im März 2019 wurde im Dezember 2019 die Richtlinie 2019/1937 verabschiedet. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, einheitliche Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern in der gesamten EU zu schaffen und dem verwirrenden Flickenteppich nationaler Schutzvorschriften ein Ende zu setzen. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben die Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2021 nicht eingehalten. Aktuell wird jedoch europaweit intensiv an der Implementierung der EU-Vorgaben in nationales Recht gearbeitet. Angesichts der umfassenden Auswirkungen der Gesetzgebung auf Unternehmen in der EU greift dieser Leitfaden auf das Expertennetzwerk der EQS Group zurück, um ein möglichst umfassendes Bild des laufenden Umsetzungsprozesses auf dem gesamten Kontinent zu zeichnen.
Der Leitfaden gibt einen detaillierten Einblick in den Gesetzgebungsprozess der EU-Mitgliedsstaaten. Nachfolgend finden Sie allerdings einen Kurzüberblick über den Umsetzungsgrad auf Länderebene:
Belgien
In Arbeit
Die belgische Bundesregierung erzielte am 25. Februar 2022 eine vorläufige Einigung über einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in der Privatwirtschaft. Dieser muss nun von mehreren Behörden geprüft werden, bevor er vom Parlament erörtert und schließlich verabschiedet werden kann. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird die neue Gesetzgebung den Schutz für belgische Whistleblower erheblich verbessern.
Bulgarien
In Arbeit
Obwohl Sofia die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen nicht fristgerecht umgesetzt hat, wurde im April 2022 ein neues Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie im Parlament eingebracht. Es übernimmt die Mindeststandards, die die EU-Gesetzgebung zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen EU- und nationales Recht melden, festgelegt hat. Die öffentliche Stellungnahme endete am 23. Mai 2022. Das neue Gesetz wird ein Jahr nach seiner Veröffentlichung im bulgarischen Staatsanzeiger in Kraft treten.
Dänemark
Umgesetzt
Kopenhagen hat am 24. Juni 2021 das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Lov om beskyttelse af whistleblowere) verabschiedet, das alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung eines Systems zur Meldung von Missständen verpflichtet. Dänemark ist der erste EU-Mitgliedstaat, der die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt hat.
Deutschland
In Arbeit
Im Jahr 2020 wurde bereits ein Entwurf über ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie ausgearbeitet. Es erhielt jedoch nicht die notwendige Unterstützung. Infolgedessen verpasste Berlin die Umsetzungsfrist. Ein neuer Entwurf des Bundesjustizministeriums wurde im April 2022 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und Ende Juli vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundestag wird voraussichtlich in der dritten Septemberwoche über das neue Gesetz entscheiden, bevor es in den Bundesrat weitergeleitet wird. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen und das neue Gesetz wird drei Monate nach der Verkündung in Kraft treten.
Estland
In Arbeit
In Estland ist der Umsetzungsprozess noch im Gange. Anfang 2022 hat das Parlament in erster Lesung ein neues Schutzgesetz verabschiedet. Es wurde jedoch heftig kritisiert und hat Hunderte von Änderungsanträgen erhalten. Der geplante Termin für das Inkrafttreten am 1. Juni 2022 musste deshalb verworfen werden. Der frustrierende Prozess wird dadurch verschärft, dass es im estnischen Recht bisher keine gemeinsame und sektorübergreifend gültige Regelung für den Schutz von Hinweisgebern gibt.
Finnland
In Arbeit
Helsinki nähert sich der Umsetzung der Richtlinie und wird dem Parlament bis Ende September 2022 einen geänderten Gesetzesvorschlag vorlegen. Das Gesetz wird den Schutz von Hinweisgebern erheblich verbessern und es Arbeitgebern ermöglichen, Verdachtsfälle von Fehlverhalten aufzunehmen und zu verfolgen. Es wird erwartet, dass Finnland nicht nur die europäischen Standards umsetzen wird, sondern auch eine Reihe von nationalen Ergänzungen vornimmt.
Frankreich
Umgesetzt
Nach mehrmonatigen parlamentarischen Beratungen und einer positiven Entscheidung des französischen Verfassungsrats wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Frankreich verabschiedet. Es ändert das bestehende Gesetz Sapin 2, das für alle öffentlichen und privaten Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten gilt. Das neue Gesetz mit dem offiziellen Titel „LOI n° 2022-401 du 21 mars 2022 visant à améliorer la protection des lanceurs d’alerte“ stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber Sapin 2 dar und bringt Frankreichs Schutz von Hinweisgebern in Einklang mit den anderen EU-Ländern.
Griechenland
In Arbeit
Der Umsetzungsprozess in Griechenland ist in weiten Teilen noch nicht abgeschlossen und wird durch Verzögerungen und mangelnde Transparenz behindert. Der Druck hat zugenommen, insbesondere infolge eines jüngsten Skandals. Dennoch ist noch kein Umsetzungstermin in Sicht. Die bestehenden Rechtsmechanismen bieten den griechischen Whistleblowern zumindest einen teilweisen Schutz, der jedoch weit hinter den Standards der Richtlinie zurückbleibt.
Irland
Umgesetzt
Nachdem die ursprüngliche Frist verpasst worden war, setzte Irland die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen um, indem es im Juli 2022 die „Protected Disclosures (Amendment) Bill 2022“ verabschiedete. Das Gesetz erweitert den Schutzbereich erheblich, indem es sowohl für Whistleblower als auch für Arbeitgeber mehr Klarheit schafft. Ein wichtiger Aspekt der Änderung ist die Einführung formeller Meldewege in Unternehmen, die von der Aufsichtsbehörde der Kommission für Arbeitsbeziehungen überwacht und durchgesetzt werden.
Italien
In Arbeit
In Italien gibt es seit Jahren Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern. Diese weisen jedoch Mängel auf, welche durch die Umsetzung der EU-Richtlinie behoben werden sollen. Italien hat die Umsetzungsfrist verpasst und der Umsetzungsprozess hat sich als intransparent erwiesen. Trotz des Rufs nach einer schnellen Umsetzung wurde bisher nur sehr wenig über den aktuellen Status veröffentlicht.
Kroatien
Umgesetzt
Nach zwei Lesungen Ende 2022 verabschiedete das kroatische Parlament das kroatische Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern, welches die EU-Richtlinie zum Whistleblowing umsetzt. Schlupflöcher in der bisherigen Whistleblower-Gesetzgebung des Landes wurden mit dem neuen Gesetz geschlossen und erweiterte Regelungen eingeführt. Kroatien entspricht nun dem neuen europäischen Schutzstandard.
Lettland
Umgesetzt
Im Jahr 2018 verabschiedete Lettland ein Whistleblowing-Gesetz, das zahlreiche Mängel aufwies. Diese wurden behoben, als Riga am 20. Januar 2022 die EU-Richtlinie zum Whistleblowing umsetzte, wobei die neuen Maßnahmen am 04. Februar 2022 in Kraft traten. Die neue Gesetzgebung setzt zwar die Anforderungen der Richtlinie um, doch sind Verbesserungen für die Zukunft nicht ausgeschlossen, wie etwa die Einführung eines Belohnungsmechanismus für Hinweisgeber.
Litauen
Umgesetzt
Wie das benachbarte Lettland hatte auch Litauen bereits vor der Verabschiedung der EU-Whistleblowing-Richtlinie Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern erlassen. Der bestehende Rechtsrahmen wurde entsprechend der EU-Vorgaben angepasst und die Änderungen traten im Februar 2022 in Kraft.
Luxemburg
In Arbeit
Kurz nach Ablauf der Frist für die EU-Whistleblowing-Richtlinie Ende 2021 hat die luxemburgische Regierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Der Prozess ist noch im Gange und das Land beabsichtigt, einen vollständigen, einheitlichen, leicht verständlichen und zugänglichen Rahmen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen. Luxemburg wird über den Geltungsbereich der Richtlinie hinausgehen und das Koalitionsprogramm sieht eine rasche Umsetzung der neuen Maßnahmen in nationales Recht vor.
Malta
Umgesetzt
Schon seit dem 15. September 2013 ist in Malta der „Whistleblower Act (Cap 527“) in Kraft. Valetta passte das bestehende Gesetz im Dezember 2021 hinsichtlich der EU-Vorgaben an und verabschiedete es als „Protection of the Whistleblower (Amendment) Act 2021“.
Niederlande
In Arbeit
Die niederländische Whistleblower-Behörde (Wet Huis voor klokkenluiders) ist aktuell für den Schutz von Hinweisgebern in den Niederlanden zuständig. Das bestehende Gesetz wurde wegen einer Reihe von Schwächen kritisiert und soll im Zuge der Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in „Wet Bescherming Klokkenluiders“ umbenannt werden. Die Unzulänglichkeiten des Gesetzes werden behoben und die Niederlande werden mit den allgemeinen EU-Standards in Einklang gebracht.
Österreich
In Arbeit
Ein Vorentwurf des österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) wurde im Juni 2022 veröffentlicht und wird voraussichtlich im Frühherbst in Kraft treten. Derzeit haben nur die Bundesländer Vorarlberg, Tirol und Burgenland Gesetze zum Schutz von Whistleblowern. Die neue Gesetzgebung wird nicht nur die nationalen Vorgaben vereinheitlichen, sondern einen europäischen Standard des Hinweisgeberschutzes im Land verankern.
Polen
In Arbeit
Obwohl Polen die ursprüngliche Umsetzungsfrist verpasst hat, hat das Ministerium für Familie und Sozialpolitik ein neues Gesetz vorbereitet. Er wird derzeit noch geprüft, bevor er dem Sejm (Unterhaus des Parlaments) vorgelegt wird. Nach seinem Inkrafttreten wird das neue Gesetz zahlreiche Verbesserungen im Bereich des Schutzes von Hinweisgebern enthalten, z. B. die Verhinderung von Vergeltungsmaßnahmen und die Möglichkeit der anonymen Meldung.
Portugal
Umgesetzt
Als eines der ersten Mitgliedsstaaten hat Portugal die EU-Whistleblowing-Richtlinie am 20. Dezember 2021 als „Proposta de Lei 91/XIV“ umgesetzt. Das Gesetz trat am 18. Juni 2022 in Kraft. Die portugiesische Regierung nahm den Umsetzungsprozess hinter den Kulissen sehr ernst und zeichnete sich durch Schnelligkeit und einen Verzicht auf Öffentlichkeit aus.
Rumänien
Umgesetzt
Rumänien gehörte zu den Ländern, die die ursprüngliche Umsetzungsfrist verpasst hatten. Im Sommer 2022 wurden endlich Fortschritte erzielt. Am 6. Juli 2022 verabschiedete das rumänische Parlament ein neues Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern („Gesetz Nr. 571/2004“), das von einer Gruppe von Abgeordneten angefochten und vor das Verfassungsgericht gebracht wurde. Die Klage wurde abgewiesen. Das neue Gesetz bringt längst überfällige und bedeutende Verbesserungen für Whistleblower in Rumänien und stellt sicher, dass das Land in Einklang mit den neuen EU-Schutzstandards ist.
Schweden
Umgesetzt
Nach Dänemark ist Schweden der zweite EU-Mitgliedstaat, der die Richtlinie umgesetzt hat. Das „Genomförande av visselblåsardirektivet“ wurde Ende September 2021 verabschiedet und trat am 17. Dezember 2021 in Kraft. Schweden hatte zwar schon vorher Maßnahmen ergriffen, aber sie enthielten keine Klausel, die Anonymität und Vertraulichkeit garantierte – ein großer Mangel, der durch die Umsetzung der neuen EU-Vorschriften behoben wurde.
Slowakei
In Arbeit
Das Land verfügt bereits über bestehende Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern auf Grundlage des Whistleblowing-Gesetzes Nr. 54/2019 Coll über den Schutz von Personen, die antisoziale Aktivitäten melden, welches eine frühere Rechtsvorschrift aus dem Jahr 2014 ersetzt. Da das derzeitige Gesetz im Großen und Ganzen mit den Verpflichtungen der Richtlinie übereinstimmt, wird erwartet, dass die Umsetzung durch eine Änderung erfolgen wird.
Slowenien
In Arbeit
Die slowenische Regierung hat eine Reihe von Konsultationen über die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Whistleblowing durchgeführt. Es wird erwartet, dass eine zweite Gesprächsrunde stattfinden wird, sobald das Justizministerium einen neuen Entwurf ausgearbeitet hat. Slowenien verfügt bereits über begrenzte Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern, die jedoch hinter den Anforderungen der Richtlinie zurückbleiben.
Spanien
In Arbeit
In Spanien gibt es derzeit keine einheitlichen Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern und die Bestimmungen werden als begrenzt angesehen. Das Justizministerium hat Mitte 2020 mit der Arbeit an einem Gesetzentwurf begonnen, der bis Ende Januar 2021 zur öffentlichen Konsultation stand. Im März 2022 billigte der Ministerrat einen Vorentwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet.
Tschechische Republik
In Arbeit
Obwohl die tschechische Regierung ihren Entwurf für ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern am 9. Februar 2021 vorstellte, hat das Land es nicht geschafft, ihn bis zum Stichtag im Dezember desselben Jahres umzusetzen. Der aktuelle Entwurf befindet sich nun im interministeriellen Stellungnahmeverfahren und wird erst danach von der Abgeordnetenkammer aufgegriffen. Angesichts des langwierigen und kontroversen Prozesses ist mit einem Inkrafttreten frühestens im Winter 2022 oder Frühjahr 2023 zu rechnen.
Ungarn
Nicht begonnen
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie wurde in Ungarn noch nicht umgesetzt, und derzeit gibt es weder einen Gesetzentwurf noch wurden Informationen über den Stand des Umsetzungsprozesses veröffentlicht. Daher bleibt unklar, wann Budapest die neuen Rechtsvorschriften umsetzen wird.
Zypern
Umgesetzt
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie wurde in Zypern am 04. Februar 2022 mit der Veröffentlichung des „Gesetzes zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht und das nationale Recht melden“ im Amtsblatt umgesetzt. Damit wurden eine Reihe neuer interner und externer Meldevorschriften sowie umfangreiche Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber im privaten und öffentlichen Sektor eingeführt.
Ein Blick über die EU-Grenze
Schweiz
Wird nicht umgesetzt
Schweizer Unternehmen mit EU-Niederlassungen, in denen 50 oder mehr Mitarbeiter arbeiten, müssen Maßnahmen ergreifen und interne Berichtswege gemäß der Richtlinie einrichten. Organisationen in der Schweiz, die nicht direkt von der Richtlinie betroffen sind, wird dennoch empfohlen, sich an der Richtlinie zu orientieren. Dadurch zeigen sie, dass ihnen eine gute Unternehmensführung am Herzen liegt und sie können Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken und so daraus entstehenden Schaden minimieren.
Vereinigtes Königreich
Wird nicht umgesetzt
Das Vereinigte Königreich ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, die EU-Whistleblowing-Richtlinie nach dem Brexit umzusetzen. Wie für die auch Schweiz gelten die neuen Maßnahmen jedoch auch für britische Unternehme, wenn sie auf dem europäischen Festland tätig sind und eine bestimmte Größe überschreiten. Das Vereinigte Königreich hat darüber hinaus seine eigene nationale Gesetzgebung zum Schutz von Whistleblowern in Form von PIDA, die als veraltet und übermäßig komplex kritisiert wurde.
Danksagung
EQS Group möchte sich bei den folgenden Organisationen für ihre Unterstützung bei der Erstellung dieses Leitfadens bedanken:




















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