Expertenleitfaden: Whistleblowing-Gesetze in der Europäischen Union

Ein Blick auf die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten

Inhalte dieses White Papers:

Rechtslage im April 2023, Änderungen vorbehalten. Dieses Dokument wird laufend aktualisiert.

Im April 2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, die einen einheitlichen Schutz für Whistleblower bieten soll. Nach einer vorläufigen Einigung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament im März 2019 wurde im Dezember 2019 die Richtlinie 2019/1937 verabschiedet. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, einheitliche Mindeststandards für den Schutz von Hinweisgebern in der gesamten EU zu schaffen und dem verwirrenden Flickenteppich nationaler Schutzvorschriften ein Ende zu setzen. Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben die Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2021 nicht eingehalten. Aktuell wird jedoch europaweit intensiv an der Implementierung der EU-Vorgaben in nationales Recht gearbeitet. Angesichts der umfassenden Auswirkungen der Gesetzgebung auf Unternehmen in der EU greift dieser Leitfaden auf das Expertennetzwerk der EQS Group zurück, um ein möglichst umfassendes Bild des laufenden Umsetzungsprozesses auf dem gesamten Kontinent zu zeichnen.

Der Leitfaden gibt einen detaillierten Einblick in den Gesetzgebungsprozess der EU-Mitgliedsstaaten. Nachfolgend finden Sie allerdings einen Kurzüberblick über den Umsetzungsgrad auf Länderebene:

Belgien

Umgesetzt

Die belgische Abgeordnetenkammer hat Ende 2022 einen von Arbeitsminister Pierre-Yves Dermagne vorgeschlagenen Gesetzesentwurf verabschiedet und somit die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen in das belgische Rechtssystem umgesetzt. Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten müssen ab dem 15. Februar 2023 internen Meldewege eingerichtet haben. Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen, müssen dieser Anforderung bis zum 17. Dezember 2023 nachkommen.

Bulgarien

Umgesetzt

Nachdem die Verabschiedung eines neuen Whistleblowing-Gesetzes im Dezember 2022 gescheitert war, hat die bulgarische Nationalversammlung das Gesetz am 27. Januar 2023 verabschiedet. Es übernimmt die Mindeststandards der EU-Whistleblowing-Richtlinie und tritt am 4. Mai 2023 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zur Festlegung von Verpflichtungen für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft mit 50 bis 249 Beschäftigten, die ab dem 17. Dezember 2023 gelten sollen. Einer der wesentlichen Unterschiede zu früheren Vorschlägen besteht darin, dass die Kommission für den Schutz personenbezogener Daten mit der Entgegennahme und Bearbeitung externer Meldungen betraut wurde.

Dänemark

Umgesetzt

Kopenhagen hat am 24. Juni 2021 das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Lov om beskyttelse af whistleblowere) verabschiedet, das alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung eines Systems zur Meldung von Missständen verpflichtet. Dänemark ist der erste EU-Mitgliedstaat, der die Whistleblowing-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt hat.

Deutschland

Umgesetzt

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wurde im Mai 2023 im Bundesrat verabschiedet und tritt Anfang Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz benötigte mehrere Anläufe. So wurde es zwar im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet, fand jedoch dann im Februar 2023 im Bundesrat keine mehrheitliche Zustimmung. Im Vermittlungsausschuss einigte man sich dann schließlich auf eine Kompromisslösung.

Estland

In Arbeit

In Estland ist der Umsetzungsprozess noch im Gange. Anfang 2022 hat das Parlament in erster Lesung ein neues Schutzgesetz verabschiedet. Es wurde jedoch heftig kritisiert und hat Hunderte von Änderungsanträgen erhalten. Der geplante Termin für das Inkrafttreten am 1. Juni 2022 musste deshalb verworfen werden. Der frustrierende Prozess wird dadurch verschärft, dass es im estnischen Recht bisher keine gemeinsame und branchenübergreifend gültige Regelung für den Schutz von Hinweisgebern gibt.

Finnland

Umgesetzt

Finnland hat die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen umgesetzt, und die neuen nationalen Rechtsvorschriften sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den Schutz von Hinweisgebern erheblich und ermöglicht es Arbeitgebern, Verdachtsfälle von Fehlverhalten entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Private Einrichtungen mit mehr als 250 Mitarbeitern und öffentliche Einrichtungen mit mindestens 50 Mitarbeitern müssen bis zum 1. April 2023 interne Meldewege einrichten. Privatwirtschaftliche Organisationen mit 50 bis 250 Mitarbeitern müssen den Prozess bis zum 17. Dezember 2023 abschließen.

Frankreich

Umgesetzt

Nach mehrmonatigen parlamentarischen Beratungen und einer positiven Entscheidung des französischen Verfassungsrats wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Frankreich verabschiedet. Es ändert das bestehende Gesetz Sapin 2, das für alle öffentlichen und privaten Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten gilt. Das neue Gesetz mit dem offiziellen Titel „LOI n° 2022-401 du 21 mars 2022 visant à améliorer la protection des lanceurs d’alerte“ stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber Sapin 2 dar und bringt Frankreichs Schutz von Hinweisgebern in Einklang mit den anderen EU-Ländern.

Griechenland

Umgesetzt

Nach einem schleppenden Umsetzungsprozess, der wegen mangelnder Transparenz in der Kritik stand, wurde der griechische Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern am 31. Oktober 2022 dem Parlament vorgelegt. Am 11. November 2022 wurde er verabschiedet und tritt nun mit zwei unterschiedlichen Umsetzungsfristen in Kraft. Griechische Organisationen müssen bis Mitte 2023 eine Reihe von neuen Compliance-Maßnahmen umsetzen. 

Irland

Umgesetzt

Nachdem die ursprüngliche Frist verpasst worden war, setzte Irland die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen um, indem es im Juli 2022 die „Protected Disclosures (Amendment) Bill 2022“ verabschiedete. Das Gesetz erweitert den Schutzbereich erheblich, indem es sowohl für Whistleblower als auch für Arbeitgeber mehr Klarheit schafft. Ein wichtiger Aspekt der Änderung ist die Einführung formeller Meldewege in Unternehmen, die von der Aufsichtsbehörde der Kommission für Arbeitsbeziehungen überwacht und durchgesetzt werden. Die neuen Maßnahmen treten am 01. Januar 2023 in Kraft. 

Italien

Umgesetzt

Nach langer Verzögerung – die zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission führte – hat Italien nun endlich ein neues Whistleblowing-Gesetz. Am 30. März 2023 trat das Gesetzesdekret 24/2023 zur „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, und zu Bestimmungen über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale Gesetze melden“ („Whistleblowing-Dekret“) in Kraft.

Kroatien

Umgesetzt

Nach zwei Lesungen Ende 2022 verabschiedete das kroatische Parlament das kroatische Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern, welches die EU-Richtlinie zum Whistleblowing umsetzt. Schlupflöcher in der bisherigen Whistleblower-Gesetzgebung des Landes wurden mit dem neuen Gesetz geschlossen und erweiterte Regelungen eingeführt. Kroatien entspricht nun dem neuen europäischen Schutzstandard.

Lettland

Umgesetzt

Im Jahr 2018 verabschiedete Lettland ein Whistleblowing-Gesetz, das zahlreiche Mängel aufwies. Diese wurden behoben, als Riga am 20. Januar 2022 die EU-Richtlinie zum Whistleblowing umsetzte, wobei die neuen Maßnahmen am 04. Februar 2022 in Kraft traten. Die neue Gesetzgebung setzt zwar die Anforderungen der Richtlinie um, doch sind Verbesserungen für die Zukunft nicht ausgeschlossen, wie etwa die Einführung eines Belohnungsmechanismus für Hinweisgeber.

Litauen

Umgesetzt

Wie das benachbarte Lettland hatte auch Litauen bereits vor der Verabschiedung der EU-Whistleblowing-Richtlinie Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern erlassen. Der bestehende Rechtsrahmen wurde entsprechend der EU-Vorgaben angepasst und die Änderungen traten im Februar 2022 in Kraft.

Luxemburg

In Arbeit

Kurz nach Ablauf der Frist für die EU-Whistleblowing-Richtlinie Ende 2021 hat die luxemburgische Regierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Der Prozess ist noch im Gange und das Land beabsichtigt, einen vollständigen, einheitlichen, leicht verständlichen und zugänglichen Rahmen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen. Luxemburg wird über den Geltungsbereich der Richtlinie hinausgehen und das Koalitionsprogramm sieht eine rasche Umsetzung der neuen Maßnahmen in nationales Recht vor.

Malta

Umgesetzt

Schon seit dem 15. September 2013 ist in Malta der „Whistleblower Act (Cap 527“) in Kraft. Valetta passte das bestehende Gesetz im Dezember 2021 hinsichtlich der EU-Vorgaben an und verabschiedete es als „Protection of the Whistleblower (Amendment) Act 2021“.

Niederlande

Umgesetzt

Die Niederlande haben die EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen im Januar 2023 endgültig umgesetzt. Das neue nationale Gesetz enthält eine Reihe von Anforderungen wie aktualisierte Verfahren zur Meldung von Missständen, anonyme Meldungen und die Ernennung einer unabhängigen Meldestelle. Die frühere niederländische Whistleblower-Behörde „Wet Huis voor klokkenluiders“ wurde wegen zahlreicher Schwachstellen kritisiert. Mit dem neuen Gesetz wurde sie in „Wet Bescherming Klokkenluiders“ umbenannt.

Österreich

Umgesetzt

Der österreichische Nationalrat und Bundesrat haben im Februar 2023 das neue Whistleblowing-Gesetz des Landes verabschiedet. Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) wird die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umgesetzt. Bisher gab es nur in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Burgenland Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern. Mit dem neuen Gesetz erreicht das Land sowohl einen einheitlichen nationalen als auch einen europäischen Standard für den Schutz von Hinweisgebern. Das Gesetz muss nun noch final vom Bundesrat verabschiedet werden.


Mit seiner Kundmachung ist das Gesetz zum 25. Februar 2023 in Kraft getreten. Für die Einrichtung interner Meldestellen ist im Gesetz eine Übergangsfrist von sechs Monaten für juristische Personen ab 250 Mitarbeiter:innen vorgesehen. Für kleinere Unternehmen (50 – 249 Beschäftigte) gibt es eine Übergangsfrist bis zum 18. Dezember 2023 für die Umsetzung der internen Meldewege.

Polen

In Arbeit

Obwohl Polen die ursprüngliche Umsetzungsfrist verpasst hat, hat das Ministerium für Familie und Sozialpolitik ein neues Gesetz vorbereitet. Er wird derzeit noch geprüft, bevor er dem Sejm (Unterhaus des Parlaments) vorgelegt wird. Nach seinem Inkrafttreten wird das neue Gesetz zahlreiche Verbesserungen im Bereich des Schutzes von Hinweisgebern enthalten, z. B. die Verhinderung von Vergeltungsmaßnahmen und die Möglichkeit der anonymen Meldung.

Portugal

Umgesetzt

Als eines der ersten Mitgliedsstaaten hat Portugal die EU-Whistleblowing-Richtlinie am 20. Dezember 2021 als „Proposta de Lei 91/XIV“ umgesetzt. Das Gesetz trat am 18. Juni 2022 in Kraft. Die portugiesische Regierung nahm den Umsetzungsprozess hinter den Kulissen sehr ernst und zeichnete sich durch Schnelligkeit und einen Verzicht auf Öffentlichkeit aus.

Rumänien

Umgesetzt

Rumänien gehörte zu den Ländern, die die ursprüngliche Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen verpasst hatten. Nach zahlreichen Verzögerungen wurde am 13. Dezember 2022 eine verbesserte Fassung des nationalen Gesetzes über die Meldung von Missständen vom Parlament verabschiedet. Es trat am 22. Dezember 2022 in Kraft und verpflichtete die betroffenen Unternehmen, bis zum 6. Februar 2023 Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Es gibt immer noch Bedenken bezüglich der neuen Gesetzgebung, insbesondere hinsichtlich der Akzeptanz anonymer Meldungen.

Schweden

Umgesetzt

Nach Dänemark ist Schweden der zweite EU-Mitgliedstaat, der die Richtlinie umgesetzt hat. Das „Genomförande av visselblåsardirektivet“ wurde Ende September 2021 verabschiedet und trat am 17. Dezember 2021 in Kraft. Schweden hatte zwar schon vorher Maßnahmen ergriffen, aber sie enthielten keine Klausel, die Anonymität und Vertraulichkeit garantierte – ein großer Mangel, der durch die Umsetzung der neuen EU-Vorschriften behoben wurde.

Slowakei

In Arbeit

Das Land verfügt bereits über bestehende Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern auf Grundlage des Whistleblowing-Gesetzes Nr. 54/2019 Coll über den Schutz von Personen, die antisoziale Aktivitäten melden, welches eine frühere Rechtsvorschrift aus dem Jahr 2014 ersetzt. Da das derzeitige Gesetz im Großen und Ganzen mit den Verpflichtungen der Richtlinie übereinstimmt, wird erwartet, dass die Umsetzung durch eine Änderung erfolgen wird.

Slowenien

Umgesetzt

In Slowenien wurde ein neues Whistleblowing-Gesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie verabschiedet und zum 22. Februar 2023 in Kraft getreten.

Spanien

Umgesetzt

Das spanische Justizministerium begann Mitte 2020 mit der Arbeit an einem Gesetzentwurf, der bis Ende Januar 2021 zur öffentlichen Konsultation stand. Am 14. September 2022 billigte die spanische Regierung den Gesetzesentwurf zum Schutz von Whistleblowern, aber 25 Organisationen der Zivilgesellschaft forderten eine dringende Änderung des Gesetzes, was den Umsetzungsprozess verzögerte. Der Entwurf machte im Dezember 2022 Fortschritte im Parlament und die Europäische Kommission leitete im Februar 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Madrid wegen der überfälligen Umsetzung ein.

Am 21. Februar 2023 wurde schließlich das Gesetz 2/2023 über den Schutz von Personen, die Gesetzesverstöße melden und über die Bekämpfung der Korruption im spanischen Staatsanzeiger veröffentlicht.

Tschechische Republik

In Arbeit

Obwohl die tschechische Regierung ihren Entwurf für ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern am 9. Februar 2021 vorstellte, hat das Land es nicht geschafft, ihn bis zum Stichtag im Dezember desselben Jahres umzusetzen. Der aktuelle Entwurf befindet sich nun im interministeriellen Stellungnahmeverfahren und wird erst danach von der Abgeordnetenkammer aufgegriffen. Angesichts des langwierigen und kontroversen Prozesses ist mit einem Inkrafttreten frühestens im Winter 2022 oder Frühjahr 2023 zu rechnen.

Ungarn

In Arbeit

Die ungarische Regierung hat dem derzeitigen Parlament am 28. Februar 2023 einen Vorschlag für ein neues Gesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie vorgelegt.

Laut der geplanten Tagesordnung des Parlaments soll der Vorschlag im März oder Anfang April 2023 diskutiert werden.

Zypern

Umgesetzt

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie wurde in Zypern am 04. Februar 2022 mit der Veröffentlichung des „Gesetzes zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht und das nationale Recht melden“ im Amtsblatt umgesetzt. Damit wurden eine Reihe neuer interner und externer Meldevorschriften sowie umfangreiche Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber im privaten und öffentlichen Sektor eingeführt.

Ein Blick über die EU-Grenze

Schweiz

Wird nicht umgesetzt

Schweizer Unternehmen mit EU-Niederlassungen, in denen 50 oder mehr Mitarbeiter arbeiten, müssen Maßnahmen ergreifen und interne Berichtswege gemäß der Richtlinie einrichten. Organisationen in der Schweiz, die nicht direkt von der Richtlinie betroffen sind, wird dennoch empfohlen, sich an der Richtlinie zu orientieren. Dadurch zeigen sie, dass ihnen eine gute Unternehmensführung am Herzen liegt und sie können Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken und so daraus entstehenden Schaden minimieren.

Vereinigtes Königreich

Wird nicht umgesetzt

Das Vereinigte Königreich ist rechtlich nicht dazu verpflichtet, die EU-Whistleblowing-Richtlinie nach dem Brexit umzusetzen. Wie für die auch Schweiz gelten die neuen Maßnahmen jedoch auch für britische Unternehme, wenn sie auf dem europäischen Festland tätig sind und eine bestimmte Größe überschreiten. Das Vereinigte Königreich hat darüber hinaus seine eigene nationale Gesetzgebung zum Schutz von Whistleblowern in Form von PIDA, die als veraltet und übermäßig komplex kritisiert wurde.

Danksagung

EQS Group möchte sich bei den folgenden Organisationen für ihre Unterstützung bei der Erstellung dieses Leitfadens bedanken:

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EQS Integrity partner Taylor Wessing, logo

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