EU-Whistleblowing-Richtlinie richtig umsetzen - so geht's!

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung und Bereitstellung sicherer und interner Meldekanäle. Von der Richtlinie sind auch Schweizer Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Millionen € Jahresumsatz betroffen, wenn sie Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der EU haben.

Erfahren Sie mehr über die Anforderungen des Gesetzes und wie Sie diese digital umsetzen können.

Mit unserer digitalen Lösung setzen Sie die Kernaussagen der EU-Whistleblowing-Richtlinie leicht um

Mit EQS Integrity Line bieten wir Ihnen ein sicheres und anonymes Hinweisgebersystem, mit dem Beschäftigte beobachtete Missstände wie Korruption, Amtsmissbrauch, Diskriminierung oder Belästigung melden können, ohne sich sofort an Behörden oder die Medien wenden, oder Repressalien fürchten zu müssen. 

Die gesetzlichen Kernaussagen der EU-Richtlinie fordern … 

EQS Integrity Line bietet …

… die Einrichtung eines internen Meldekanals. 
Dies können z. B. ein elektronisches Hinweisgebersystem, Mitarbeitende aus der Compliance-Abteilung oder eine Ombudsperson sein.


… ein passgenaues und nutzerfreundliches digitales Hinweisgebersystem.

… die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität
des Hinweisgebers als eine wesentliche Vorsorgemassnahme gegen Repressalien.


… einen vollständigen technischen Anonymitätsschutz.

… eine sichere Datenaufbewahrung.
Der Meldekanal muss sicher und geschützt sein.

… einen hohen Verschlüsselungsstandard, Hosting und Serverstandort in Deutschland.

Integrity Line security icon

… Datenschutz. 
Alle personenbezogenen Daten müssen gemäss DSGVO verarbeitet werden.


… eine vollständige Konformität mit der DSGVO.

… die Wahrung der Rückmeldefristen an den Hinweisgeber.
Sieben Tage nach der Meldung muss eine Antwort, innerhalb von drei Monaten muss eine Information über ergriffene Massnahmen, den Stand der internen Ermittlung und das Ergebnis erfolgen.


… automatische Erinnerungen zur Einhaltung relevanter Fristen.

… die Informationspflicht über Meldeprozessmöglichkeiten.
Mitarbeiter müssen Informationen über den Meldeprozess erhalten. Diese Informationen müssen leicht zugänglich und verständlich sein. Dies gilt ebenso für Stakeholder, Zulieferer, Geschäftspartner und Dienstleister.


… eine Best Practice-Richtlinienvorlage und Kommunikationsmaterial. 

… die Offenlegung des Meldewegs an Aufsichtsbehörden.
Unternehmen müssen über alternative Meldewege, beispielsweise die Möglichkeit zum Kontakt zur zuständigen Behörde, informieren.

… alle relevanten Informationen zu Aufsichtsbehörden im Meldekanal.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie

Lernen Sie EQS Integrity Line in Ihrer persönlichen Demo kennen oder kontaktieren Sie uns für mehr Informationen.