Whistleblower Bounties: Diese Länder befürworten Anreize für Hinweisgeber 

Die Mehrheit der europäischen Länder zeigt sich eher zurückhaltend, wenn es um Belohnungsprogramme geht. Wir haben über 30 Länder hinsichtlich ihrer Gesetze analysiert.

Kai Leisering
Auf einen Blick

Die USA sind Vorreiter, doch in Europa sind sie eher verpönt: Sogenannte “Whistleblower Bounties”, also Belohnungen für Hinweisgeber, die als finanzieller Anreiz für die Abgabe sensibler Informationen dienen sollen, werden nur von wenigen Ländern ausgeschrieben. Die EQS Group hat über 30 Länder hinsichtlich ihrer Gesetze analysiert und kommt zu dem Ergebnis: Deutschland sowie die Mehrheit der europäischen Länder positionieren sich gegen Anreize für Hinweisgebende. In den USA gibt es wiederum spezielle Programme, mit deren Hilfe Whistleblower unabhängig von ihrem Standort Schutz und Entschädigungen erhalten können.

One hand puts money into the hand of another person.

Gesetzeslage für Whistleblower in Europa

Eine Vielzahl europäischer Länder weist die Einführung finanzieller Anreize für Whistleblower explizit ab. Dazu zählen unter anderem Deutschland, Österreich und die Schweiz. Jedoch existieren folgende Ausnahmen: 

USA als Vorreiter

In den Vereinigten Staaten existieren insgesamt vier Programme, die Whistleblower aus allen Ländern schützen und im Rahmen derer Belohnungen ausgeschrieben werden. Dabei muss die US-Regierung durch die Offenbarungen der Meldeperson mindestens eine Million US-Dollar zurückgewinnen, um ihr eine Belohnung zuzusprechen. Die Programme decken vorrangig finanziellen Betrug und Bestechung ab, die dem US-Rechtssystem unterstellte Unternehmen sowie deren Mutter- oder Tochterfirmen betreffen. Meldende Personen erhalten zwischen zehn und 30 Prozent der Summe, die die Regierung zurückerlangen konnte. 

Weitere Hinweisgeber-freundliche Regelungen außerhalb Europas

Fazit 

Die Analyse zeigt, dass Deutschland deutlich weniger progressiv eingestellt ist als beispielsweise die USA oder einige europäische Nachbarstaaten. Das Hauptargument der Gesetzgebung gegen finanzielle Anreize für Hinweisgebende besteht darin, dass Meldungen kein Profitgedanke zugrunde liegen darf. Aus praktischer und jahrelanger Erfahrung, Datenauswertungen und Gesprächen mit internationalen Compliance-Beauftragen geht jedoch hervor, dass kaum Meldungen mit diesem Hintergrund eingehen. Sollte der Staat durch die Verkündung von Anreizen ein positives Zeichen an Hinweisgebende senden, wäre dies vielmehr ein Signal, dass ihre Rechte und ihr Schutz ernst genommen werden.

Checkliste zum HinSchG

Die wichtigsten Schritte zur Erfüllung des neuen Gesetzes.

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Kai Leisering
Managing Director Corporate Compliance – EQS Group AG
Kai Leisering ist als Managing Director für Corporate Compliance bei der EQS Group zuständig für das EQS Compliance Cockpit. Als ausgewiesener Experte verfügt er über jahrelange Erfahrung im Compliance-​Bereich. Kai tritt regelmäßig als Speaker auf Konferenzen und als Gastautor in diversen Fachmedien in Erscheinung.